_, weshalb eine Geldstrafe grundsätzlich nicht als zweckmässige Sanktion erscheint. Aufgrund des Schuldspruchs wegen den qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz muss A.________ schliesslich für eine längere Zeit ins Gefängnis (vgl. Erwägung 16.1.3 oben). Die ausnahmsweise Ausfällung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten für den Schuldspruch wegen Geldwäscherei erscheint deshalb auch mit Blick auf die Auswirkungen auf A.________ und/oder sein soziales Umfeld gerechtfertigt und verhältnismässig.