_ weist zwei Vorstrafen auf. Mit Urteil der Bundesanwaltschaft vom 9. September 2015 wurde er wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt (u.a. pag. 2329). Im Jahr 2007 war er in Österreich wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden (pag. 1370 f.). Die Vorstrafen scheinen A.________ nicht nach- 52 haltig beeindruckt zu haben, weshalb die präventive Effizienz einer Geldstrafe für den Schuldspruch wegen Geldwäscherei zu verneinen ist. Des Weiteren ist A.________ aktenkundigerweise verschuldet (u.a. pag.