_ wäre durchaus in der Lage gewesen, sich rechtskonform zu verhalten. Sein subjektives Tatverschulden ist neutral. 16.2.3 Fazit Strafe für Geldwäscherei Unter Berücksichtigung der objektiven- und subjektiven Tatschwere veranschlagt die Kammer für die Geldwäscherei 120 Strafeinheiten. 16.2.4 Asperation? Es ist zu klären, ob eine Gesamtstrafe im Sinne von Art. 49 Abs. 1 aStGB gebildet werden kann. Dies ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich nur dann möglich, wenn für mehrere Delikte gleichartige Strafen ausgefällt werden.