Insgesamt ist das subjektive Tatverschulden somit neutral. 16.1.3 Fazit Nach den voranstehenden Ausführungen zu den Tatkomponenten resultiert für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 7½ Jahren. 16.2 Strafe für die Geldwäscherei 16.2.1 Objektive Tatkomponenten Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts: Geschütztes Rechtsgut von Art. 305bis StGB ist die Rechtspflege, wobei insbesondere der staatliche Einziehungsanspruch sowie gemäss Botschaft das Ermittlungsinteresse geschützt werden sollen (vgl. dazu ISENRING, in: OFK StGB, 20. Aufl.