47 Die abstrakt höchste Strafandrohung liegt in casu somit bei den qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, weshalb bei allen drei Beschuldigten zunächst hierfür eine Strafe zuzumessen ist. Sodann ist bei allen drei Beschuldigten eine Strafe für den Schuldspruch wegen Geldwäscherei auszufällen und zu prüfen, ob eine Gesamtstrafe im Sinne von Art. 49 Abs. 1 aStGB möglich ist oder ob die Strafen – mangels Gleichartigkeit – kumulativ zu sprechen sind (vgl. dazu insbesondere die Ausführungen unter Erwägung 16.2.4 unten).