11. Fazit / Konkurrenzen Zusammenfassend machten sich alle drei Beschuldigten der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (vgl. Erwägung 9.2.5 oben) und der Geldwäscherei (B.________ und C.________ wurden deswegen bereits in erster Instanz rechtskräftig verurteilt [vgl. Erwägung 5 oben]) schuldig. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung stehen diese Schuldsprüche zueinander in echter Konkurrenz (statt vieler BGE 122 IV 212 E. 5). V. Strafzumessung