45 10. Geldwäscherei Soweit B.________ und C.________ betreffend, ist der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Geldwäscherei in Rechtskraft erwachsen (Erwägung 5 oben). Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher nur auf A.________. 10.1 Theoretische Grundlagen Nach Art. 305bis Ziff.