_ (Strasse) in Biel bringt (vgl. dazu ferner die Ausführungen unter Erwägung 7.8.1 oben). A.________ mag B.________ später teilweise zwar erst relativ kurzfristig über die Ankunft einer Drogenkurierin/eines Drogenkuriers informiert haben. B.________ wusste aber stets, dass eine Drogenlieferung aus dem Ausland in Biel eintreffen wird. Sie nahm ihre Rolle mithin entgegen der Auffassung der Verteidigung nicht erst beim Empfangen der Drogenkuriere in der Wohnung in Biel ein,