Beweismässig ist ihre vollständige Einbindung bereits ab dem Jahr 2015 erstellt. Sie hatte Herrschaftswillen und – macht über die Fingerlinge: Sie fragte jeweils nach, ob sie markierte oder unmarkierte Fingerlinge übergeben sollte und nahm die Drogenkuriere jeweils in Empfang und betreute sie, wenn sie alleine zuhause war. Ein wesentlicher Teil der Geschäfte lief in ihrer Wohnung ab. Sie tätigte die Geschäfte in Abwesenheiten von A.________ weitgehend selbständig, insbesondere die Drogenübergaben in Lausanne und das Wechseln von erhaltenem Geld. Sie erscheint somit als vollumfängliche Mittäterin auf sämtliche Handlungen.