b, c, d und g BetmG begin- 42 gen, indem sie durch C.________ und den «unbekannten Mann» Kokain in die Schweiz einführten, dieses – nachdem es die Drogenkuriere ausgeschieden und ihnen übergeben hatten – besassen und durch Veräusserung in Lausanne in Verkehr brachten resp. bezüglich einer Menge von 429 Gramm Kokaingemisch, die sie in ihrer Wohnung und im Drogenbunker im Garten lagerten, Anstalten zur Veräusserung trafen. C.________ beging gemäss Beweisfazit ebenfalls objektiv tatbestandsmässige Handlungen nach Art. 19 Abs. 1 Bst.