40 (p. 579 ff.). Bezüglich der Geldüberweisungen erklärte er an der Schlusseinvernahme, dass er das Geld von CHF in Euro gewechselt und aufbewahrt habe, und dafür eine Kommission erhalten habe. Über die Herkunft des Geldes habe er nichts gewusst, er habe das für einige Männer aufbewahrt (p. 650). An der Hauptverhandlung erachtete er den unter dem Titel der Geldwäscherei angeklagten Betrag zu hoch. Er habe die Drogen übergeben und das Geld entgegengenommen, gewechselt und C.________ gegeben(p. 1920).