A.________ gab bereits von Beginn der Strafuntersuchung zu, dass B.________ in seinem Auftrag Geld gewechselt habe. B.________ habe Geld für ihn gewechselt, das für O.________ bestimmt gewesen sei. Sie habe 4‘000.00 Euro von CHF in EUR gewechselt (p. 20, 540). Weder er noch B.________ hätten Geld nach Spanien transportiert. Er habe O.________ 6‘000.00 geschickt