A.________, B.________ und C.________ arbeiteten über den zu beurteilenden Zeitraum zusammen und waren für Personen aus demselben Kreis – so insbesondere für E.________ alias «O.________» und «S.________» – tätig. Die drei Beschuldigten gingen arbeitsteilig vor, wobei A.________ mit Blick auf die Schweiz als Kopf der Bande erscheint. Er war es, der Kontakte zu den Lieferanten in Spanien (u.a. zu E.________ [«O.________»]) wie auch zu Abnehmern in Lausanne (u.a. «R.________» und «Z.________») hatte. Zudem war er unter Kontaktnahme mit «S.________» an der Organisation der Einreise von C.________ beteiligt. Schliesslich erteilte A.__