gemacht resp. um diesen zufriedenzustellen und ihm zu Gefallen (pag. 2358 Z. 14 ff. und Z. 30 sowie pag. 2390). Sie habe aus dem Drogenhandel weder Profite ziehen wollen noch gezogen. Das Ausmass und der finanzielle Aspekt des Ganzen seien ihr keineswegs bewusst gewesen (zum Ganzen pag. 2355 Z. 15, pag. 2357 Z. 19, pag. 2358 Z. 18 f. und pag. 2390). Sie sei im angeklagten Tatzeitraum 100% im AA.________ Bereich berufstätig gewesen und habe nebenbei zusätzlich mit kleineren H.________ – z.B. mit der Gestaltung von AB.________ – Sackgeld verdient (pag. 2359 Z. 11 ff.). Die Kammer schenkt diesen Aussagen von B.________ aus mehreren Gründen Glauben. Zum einen ging B.______