_» hervorgeht, in denen über die verschiedenen Flüge für C.________ resp. die Flugpreise diskutiert wurde (Ordner Aktion «N.________» pag. 10166). Beherbergt wurde C.________ in der Schweiz sodann von B.________ (und A.________), welche erwiesenermassen auch für das Essen von C.________ aufkam. Damit resultiert für C.________ ein Gesamtertrag in der Grössenordnung von EUR 14‘000.00 Euro (14 Einreisen x EUR 1‘000.00). B.________ bestritt im gesamten Verfahren vehement, sich zwecks Finanzierung und/oder Verbesserung ihres Lebensunterhalts am Drogenhandel beteiligt zu haben. Sie beteuerte mehrmals, sie habe «das alles» einzig und alleine aus Liebe zu A.________ gemacht resp.