_ ist geständig, das Geld aus ihren Drogenkuriertätigkeiten zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts und desjenigen ihrer drei Kinder gebraucht zu haben (u.a. pag. 2388). Es gibt keine Hinweise, dass an diesem Geständnis gezweifelt werden müsste. Gestützt auf die insoweit glaubhaften Aussagen von C.________ ist davon auszugehen, dass sie pro Transport von 30 Fingerlingen EUR 1‘000.00 verdiente (pag. 950 Z. 66 ff. und pag. 2360 Z. 43). Die Reisekosten gingen nicht zu Lasten von C.________, was insbesondere aus den Chatnachrichten zwischen A.________ und «S.________» hervorgeht, in denen über die verschiedenen Flüge für C.____