35 CHF 60.00 im Jahr 2014 sowie mit Blick darauf, dass dieser Mindestpreis laut fedpol auch in den Jahren 2015 und 2016 (mindestens) bezahlt worden sein dürfte, ist von einem Gesamtbetrag von mindestens CHF 28‘800.00 (480 Gramm Kokaingemisch x CHF 60.00) auszugehen, den A.________ mit dem Drogenhandel erwirtschaftete. Nebst dem ist aktenkundig und durch Unterlagen zum Autohandel (pag. 512 und Ordner Aktion «N.________» pag. 10012) sowie Aussagen von A.________ (pag. 553 ff.) belegt, dass sein Autogeschäft wenig lukrativ war;