Gemäss der Statistik der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) sei der Reinheitsgehalt von Kokain (Kokain- Hydrochlorid) in den Jahren 2015 bis 2016 bei Konfiskationsgrössen zwischen 100 und 1000 Gramm 62% und 69% gewesen. Der anhand der beschlagnahmten Fingerlinge berechnete Durchschnitt liege somit im Normbereich (zum Ganzen S. 25 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2148 f.). Zusammenfassend ist damit erstellt, dass A.________ und B.________ von C.______