1025). Die Vorinstanz erwog zu Recht, zur Bestimmung der reinen Kokainmenge könne gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung für das bereits veräusserte Kokaingemisch auf den Durchschnittswert abgestellt werden. In casu betrage der Durchschnittswert an Kokain-Hydrochlorid im Verhältnis zur jeweils sichergestellten Menge laut IRM Bericht 64.49%. Gemäss der Statistik der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) sei der Reinheitsgehalt von Kokain (Kokain- Hydrochlorid) in den Jahren 2015 bis 2016 bei Konfiskationsgrössen zwischen 100 und 1000 Gramm 62% und 69% gewesen.