Die Begründung der Staatsanwaltschaft, weshalb von einer durchschnittlichen Liefermenge von 60 Fingerlingen ausgegangen werden müsse, überzeugt die Kammer jedoch ebenfalls nicht. Zwar ist der staatsanwaltschaftliche Schluss, wonach davon ausgegangen werden müsse, dass am 24. September 2016 mehr als 30 Fingerlinge in die Schweiz verbracht worden seien, weil am 25. September 2016 nachweislich Drogen nach Lausanne geliefert und am 26. September 2016 30 Fingerlinge sowie ein grosser Geldbetrag – der bei einem Verkaufspreis von CHF 300.00 pro 10 Gramm einer Menge von 400 Gramm