und 2 durch den «unbekannten Mann») zuzurechnen. 31 7.8.5 Zur Frage, wie viele Fingerlinge C.________ und der «unbekannte Mann» pro Transport in die Schweiz einführten Aus Sicht der Kammer machte keine der drei beschuldigten Personen verlässliche Angaben betreffend die Anzahl Fingerlinge pro Einreise bzw. Transport. A.________ erklärte in der Berufungsverhandlung (wie bereits zuvor), pro Einreise seien 30 Fingerlinge eingeführt worden (pag. 2364 Z. 10).