___ die entsprechenden Flüge nicht antrat. Einerseits würde sich ein «Nichtantreten» aus den edierten Urkunden der Fluggesellschaften ergeben (vgl. diesbezüglich das «no show» von Y.________ betreffend den 24. September 2016 [pag. 1135]). Andererseits wurden die Flüge jeweils relativ kurzfristig sowie nach vorheriger Absprache und Preisdebatte zwischen A.________ und «S.________» gebucht (vgl. Ordner Aktion «N.________» pag. 10166 ff. und pag. 10171). Letztlich bestätigte C.________ in der Berufungsverhandlung, vermutlich 14 Mal zu B.________ und A.________ nach Biel gereist zu sein (pag. 2360 Z. 40). 7.8.3