28 Insgesamt können C.________ somit 14 Reisen in die Schweiz nachgewiesen werden. Bei 13 Reisen ist ihre Anwesenheit während zwei Tagen erstellt. Bei der 14. Reise am Wochenende der Verhaftung (24. September 2016) wäre es wohl nicht anders gewesen. Ergänzend sei festgehalten, dass es keine Hinweise gibt, wonach C.________ die entsprechenden Flüge nicht antrat.