schrieb «Ok i see positive» und nachfragte, «Is alone?», was A.________ mit «Mhm» beantwortete (zum Ganzen Ordner Aktion «N.________» pag. 10043). Nach diesen Ausführungen hat die Kammer keine Zweifel, dass B.________ jeweils genau wusste, dass eine Kokainlieferung resp. ein/e Kurier/in an ihrem Domizil eintreffen wird, welche/n sie sodann in der Regel selbständig empfing und während der Drogenausscheidung beherbergte. Des Weiteren ist die Kammer überzeugt, dass B.________ spätestens seit der ersten Ankunft von C.________ an ihrem Domizil wusste, dass diese ihnen (A.________/B.________) Kokain lieferte. Seit August/September 2014 lebten B.________ und A.______