in der Nacht vom 1. Juli 2016 vor die Haustüre begleitete und dort stehen blieb, während A.________ für wenige Minuten in den Garten verschwand (Ordner Aktion «N.________» pag. 10016). Zu Beginn der Untersuchung bestritt B.________, damals «Schmiere gestanden» zu sein, sie habe nur «frische Luft geschnappt». In der Berufungsverhandlung gab sie allerdings zu, vom Drogenbunker im Garten gewusst zu haben (pag. 2358 Z. 6). Die WhatsApp Konversationen zwischen B.________ und A.________ – insbesondere diejenigen über bevorstehende und konkrete Ankünfte von Kurieren – belegen weiter, dass erstere genau wusste, um was es ging.