A.________ gab zunächst an, dass B.________ vom Drogenhandel nichts gewusst habe. In späteren Einvernahmen gab er allmählich zu, dass er ihr die Auslieferung der Fingerlinge überlassen hatte, weil er sich nicht der Gefahr habe aussetzen wollte, mit den Drogen erwischt zu werden (p. 650). Auch B.________ stritt zunächst jegliche Beteiligung ab, gab allerdings im Verlauf der Strafuntersuchung zu, dass sie Geld gewechselt und C.________ einmal Geld übergeben sowie Fingerlinge nach Lausanne an verschiedene Abnehmer gebracht habe. Sie habe mehr als 3-4 Drogenübergaben gemacht. Zudem konnte ihre DNA auf der Socke mit den Fingerlingen nachgewiesen werden.