nachts häufig den Bereich unterhalb des Balkons seiner Wohnung aufsuchte (p. 1285 ff.). Das Gericht erachtet als erstellt, dass er bei diesen Gelegenheiten jeweils Drogen versteckte oder holte. Auf die genaue Menge wird nachfolgend noch einzugehen sein. Seine Beteiligung am Drogenhandel hat A.________ in den Grundzügen von Beginn weg eingestanden: Zu Beginn der