_ [«O.________»] aus Spanien 12 Mal via C.________ 30 Fingerlinge à je 10 Gramm Kokaingemisch, total ausmachend 3‘600 Gramm Kokaingemisch, und ein weiteres Mal von einem unbekannten männlichen Drogenkurier 30 Fingerlinge à je 10 Gramm Kokaingemisch, mithin eine Gesamtmenge von 3‘900 Gramm Ko- 21 kaingemisch bzw. von 2‘514.7 Gramm reinem Kokain in die Schweiz einführten. Weiter war aus Sicht der Vorinstanz erstellt, dass die Drogenkuriere die Kokainfingerlinge in der Wohnung von A.________ und B.________ an der P.__