__ «nein» gesagt resp. seine Anweisungen nicht befolgt hätte, erklärte B.________ schliesslich, manchmal habe sie nein gesagt, worauf A.________ ins andere Zimmer gezügelt sei und sie ignoriert habe. Womöglich hätte er sich mit der Zeit dann auch von ihr getrennt (zum Ganzen pag. 2358 Z. 27 ff.). C.________ bestätigte ihre bisherigen Aussagen in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ebenfalls als korrekt (pag. 2360 Z. 20) und gab im Wesentlichen zu Protokoll, sie sei mit dem erstinstanzlichen Urteil einverstanden und habe nichts dagegen gemacht [keine Berufung erhoben] (pag. 2360 Z. 16).