Das Ausmass sei ihr damals nicht bewusst und auch egal gewesen. Zwar sei ihr klar gewesen, was in den Fingerlingen drin gewesen sei und dass dies illegal sei. Sie habe aber einfach die Anweisungen von A.________ befolgt (Fingerlinge abgezählt und an Abnehmer nach Lausanne gebracht), um diesem zu gefallen (zum Ganzen u.a. pag. 2357 Z. 18 ff., Z. 24 f., Z. 32 ff. und Z. 39 ff.). Ferner bestätigte B.________, am Samstag vor der Verhaftung sei sie mit A.________ nach Lausanne gereist und vom Drogenbunker im Garten habe sie gewusst (pag. 2358 Z. 3 und Z. 6). Auf Frage, was passiert wäre, wenn sie A.________ «nein» gesagt resp.