20 sie keine Ahnung, wie viele Fingerlinge C.________ jeweils gebracht habe und wie sie für die Kurierdienste entschädigt worden sei (pag. 2356 Z. 45 und pag. 2357 Z. 44). Sie wolle A.________ mit ihren Aussagen nicht schützen, sondern wisse es schlicht nicht, weil sie damals keine Ahnung von Drogen und Fingerlingen etc. gehabt habe (pag. 2357 Z. 3 f.). Die Fingerlinge, die ihr C.________ übergeben habe, habe sie beispielsweise nicht gezählt, sondern einfach gemacht, was ihr A.________ gesagt habe. Das Ausmass sei ihr damals nicht bewusst und auch egal gewesen.