2356 Z. 23 ff.]). Auf Frage, was sie zu ihrer Aussage sage, wonach im Jahr 2016 zweimal ein unbekannter Mann [mit Drogen] zu ihnen gekommen sei, gab B.________ an, sie sei sich jetzt gerade nicht mehr sicher. Einmal habe sie ihn gesehen, aber das zweite Mal, da sei sie sich gar nicht mehr sicher («Also einmal kann ich 100% bestätigen, aber zweimal, da bin ich mir jetzt gerade nicht mehr sicher.» [zum Ganzen pag. 2356 Z. 30 ff.]). Weiter bestätigte B.________, mit der Zeit habe sie gewusst, was C.________ und der «unbekannte Mann» in ihrer Wohnung gemacht hätten (pag. 2356 Z. 36 f.). Demgegenüber habe