Konkret sei B.________ damals skeptisch geworden und habe wissen wollen, was vor sich gehe, weshalb er ihr habe erklären müssen, wieso C.________ zu ihnen gekommen sei und was sie mitgebracht habe. Obwohl B.________ daran überhaupt keine Freude gehabt habe (zum Ganzen pag. 2365 Z. 25 ff.), habe sie ihm geholfen und die Drogen – um die Spannung und den Druck Zuhause zu reduzieren – nach Lausanne transportiert (pag. 2365 Z. 36 ff. und pag. 2366 Z. 10 f.). B.________ bestätigte in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ihre bisherigen Aussagen ebenfalls als korrekt (pag. 2355 Z. 21) und gab zusammengefasst an, es sei ihr damals nicht bewusst gewesen, was sie alles angerichtet habe.