2364 Z. 34 f.). Auf Vorhalt eines Fotos des «unbekannten Manns» und auf Frage, wer dies sei, erklärte A.________, er könne sich nicht genau daran erinnern, glaublich sei es aber sein spanischer Anwalt, der ihn einmal hier [in der Schweiz] besucht habe (pag. 2364 Z. 38 f.). A.________ gab ferner zu, B.________ damals mit den Fingerlingen zu verschiedenen Abnehmern nach Lausanne geschickt zu haben. B.________ habe dies gemacht, weil sie gesehen habe, dass er in Panik verfallen sei, als C.________ zum ersten Mal mit Fingerlingen zu ihnen gekommen sei. Konkret sei B.____