Gemäss den Ermittlungen wohnte A.________ in besagter Wohnung mit seiner Freundin, B.________. Die Wohnung wurde regelmässig von der Bodypackerin C.________ aufgesucht. Anschliessend wurde das gelieferte Kokain teilweise in der Wohnung und teilweise in einem Drogenversteck unterhalb des Balkons aufbewahrt und schliesslich von B.________ nach Anweisungen von A.________ den Abnehmern nach Lausanne gebracht. Das aus dem Drogenhandel stammende Geld wurde anschliessend in Euro gewechselt und ins Ausland gebracht. A.________ und C.________ arbeiteten mit weiteren Personen in Spanien zusammen. Namentlich hatten sie Kontakt zu O._____