___ und B.________ (P.________ (Strasse) in Biel) ausgeschieden und den beiden übergeben, mithin in Verkehr gebracht zu haben. 7.2 Sachverhaltsüberblick Die Übersicht der Vorinstanz zum Sachverhalt ist überzeugend, weshalb vorab darauf verwiesen wird (S. 11 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2134): Als Überblick über die vorliegenden Sachverhalte kann grundsätzlich auf die Darstellung im Anzeigerapport vom 29.09.2017 (p. 499) sowie in den Berichtsrapporten vom 28.04.2016, 08.08.2016 und 02.09.2016 (p. 519 ff.) verwiesen werden.