6. Vorbemerkungen und theoretische Grundlagen Die Vorinstanz hat ihr Urteil aus Sicht der Kammer in vorbildlicher Kürze und grösstenteils überzeugend begründet. Mit wenigen Ergänzungen wird in weiten Teilen darauf zu verweisen sein. Entsprechend wird an dieser Stelle auf die korrekten vorinstanzlichen Erwägungen betreffend die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse verwiesen (S. 10 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2133 f.).