Hingegen war von Anfang der Strafverfolgung an klar und wurde durch die Anzeige mit den Beilagen bestätigt, dass es um eine konkretisierte Anzahl von Flügen von Spanien in die Schweiz geht und um Zugfahrten vom Flughafen nach Biel und später von dort nach Lausanne. Es standen nie andere Verkehrsmittel zur Debatte. Entscheidend ist weiter, dass in der Anklageschrift Orte konkret bezeichnet wurden (Biel, Lausanne, Madrid).