5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Aufgrund der beschränkten Berufungen erwuchs das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. September 2018 bereits insoweit in Rechtskraft als: - das Verfahren gegen A.________ wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von anfangs 2015 bis 6. September 2015 durch Einfuhr und Konsum einer unbestimmten Menge Kokaingemisch infolge Verjährungseintritts, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung, eingestellt wurde (Bst. A Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag.