2. Die Zustimmungen zur Löschung der erstellten DNA-Profile (A.________: PCN-Nr. .________, B.________: PCN-Nr. .________, C.________: PCN-Nr. .________) und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten seien nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG und Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).