zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungsund Sicherheitshaft von 556 Tagen (vorzeitiger Strafantritt seit 05.04.2018); 2. zur Bezahlung der auf sie entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. Eine Gebühr gemäss Art. 21 VKD). D. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ und C.________ seien in den vorzeitigen Strafvollzug zurück zu versetzen.