Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 7. September 2018 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs, wonach B.________ schuldig erklärt wurde der Geldwäscherei, mehrfach begangen in der Zeit von anfangs 2015 bis 26.09.2016 in Biel, Lausanne und anderswo (Ziff. B.I.2.); 2. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung beschlagnahmter Gegenstände (Ziff. D.3.). II. B.________ sei schuldig zu erklären