I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 7. September 2018 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Verfahrens betreffend die Anschuldigung wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von anfangs 2015 bis 6. September 2015 durch Einfuhr und Konsum einer unbestimmten Menge Kokaingemisch ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. A.I.);