2. zu den auf sie entfallenden Verfahrenskosten. IV. Weiter sei zu verfügen 1. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen. 2. Die Kostennote der amtlichen Verteidigerin sei gerichtlich zu genehmigen. 11 Staatsanwältin L.________ stellte für die Generalstaatsanwaltschaft in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung schliesslich folgende Anträge (pag. 2392 ff.; Hervorhebungen im Original): A. A.________