zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie unter Anrechnung von 303 Tagen Polizei- und Untersuchungshaft; 2. zu den entsprechenden auf B.________ entfallenden Verfahrenskosten. 10 IV. Im Weiteren sei zu verfügen: