1.5. am 28.06.2016 durch Anstaltentreffen zur Veräusserung von 139 Gramm Kokaingemisches in Biel, P.________ (Strasse); unter Ausscheidung von 80% der erstinstanzlichen sowie der vollen oberinstanzlichen Verfahrenskosten und deren Auferlegung an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die Verteidigungskosten im Umfang von 80% der erstinstanzlich eingereichten Kostennote und der vollständigen Verfahrenskosten der oberen Instanz. III. Hingegen sei B.________ vgt. schuldig zu erklären: