1. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach, banden-, gewerbssowie mengenmässig qualifiziert begangen im ersten Halbjahr 2016 in Madrid, Biel, Lausanne und anderswo durch Einfuhr, Besitz, Veräusserung und Besitz zur Veräusserung von ca. 1‘200 Gramm Kokaingemisch; 2. der Geldwäscherei, mehrfach begangen im ersten Halbjahr 2016 in Biel, Lausanne und anderswo; und er sei in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 729 Tagen sowie