5 D. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst drei Monate bis zum 07.12.2018 bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). Begründung und Rechtsmittelbelehrung: vgl. separate Blätter. Der vorzeitige Strafvollzug wird bewilligt (Art. 236 Abs. 1 StPO). 2. C.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück.