Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von C.________ durch Rechtsanwältin Q.________ werden wie folgt bestimmt: […] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin Q.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ mit CHF 24‘471.65. C.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin Q.________ die Differenz von CHF 5‘205.70 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).