3. Zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 556 Tagen (26.09.2016 – 04.04.2018) werden im Umfang von 556 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 05.04.2018 vorzeitig angetreten worden ist. 4. Zu den auf sie entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 14‘300.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 26‘693.95, insgesamt bestimmt auf CHF 40‘993.95 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 16‘522.30). […] II.